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   LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09   

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https://dejure.org/2011,17953
LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09 (https://dejure.org/2011,17953)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.2011 - L 1 SO 15/09 (https://dejure.org/2011,17953)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - L 1 SO 15/09 (https://dejure.org/2011,17953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5, § 34 Abs 4 SGB 5, § 14 Abs 4 SGB 9, § 26 Abs 2 Nr 6 SGB 9
    Sozialhilfe - Kranken- und Pflegeversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einem zum Trippeln geeigneten Greifrollstuhl - Erbringung von Rehabilitationsleistungen als zweitangegangener Träger - spezialgesetzlicher Erstattungsanspruch nach § 14 Abs 4 SGB 9

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgung mit einem zum Trippeln geeigneten Greifrollstuhl als Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behinderte mit einem GdB von 100 % hat Anspruch auf Versorgung mit einem zum Trippeln geeigneten Greifrollstuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Anspruch auf Versorgung mit einem zum Trippeln geeigneten Greifrollstuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Versorgung mit einem zum Trippeln geeigneten Greifrollstuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Dies steht einer Verurteilung der Beigeladenen entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 21).

    Dazu ist der Versicherte nach Möglichkeit zu befähigen, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 21).

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 4 umfasst der Anspruch auch die notwendige Ersatzbeschaffung, wobei auch dann alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 11); die Beigeladene hat einen Versorgungsanspruch nicht auf Dauer anerkannt.

    Es ist ein wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung, dass behinderte Menschen nach Möglichkeit von der Hilfe anderer Menschen unabhängig, zumindest aber deutlich weniger abhängig werden (vgl. BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 11; Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 27).

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Es ist ein wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung, dass behinderte Menschen nach Möglichkeit von der Hilfe anderer Menschen unabhängig, zumindest aber deutlich weniger abhängig werden (vgl. BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 11; Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 27).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Der "eigentlich zuständige" Rehabilitationsträger ist gemäß § 75 Abs. 2 Erste Alternative Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum Verfahren beizuladen (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R -, SozR 4-3250 § 14 Nr. 1).
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Hinzu kommen müssen vielmehr zusätzliche besondere Umstände, die der Versorgung durch die Pflegekasse ihr entscheidendes Gepräge geben (BSG, Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R -, SozR 4-3300 § 40 Nr. 8).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Die Klägerin ist jedenfalls in geschlossenen Räumen nicht an den Platz gebunden, wo sie "abgestellt" wird, sondern kann sich im Rahmen ihrer behinderungsbedingt sehr eingeschränkten Möglichkeiten fortbewegen, was ihren Bewegungsspielraum spürbar erweitert (vgl. auch Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - zu einem Elektrorollstuhl mit Mundsteuerung).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R

    Klageart für Leistungen der privaten Pflegeversicherung - Abgrenzung der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Auch dass er geeignet ist, zur Erleichterung der Pflege beizutragen und vor allem der Klägerin eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, macht ihn noch nicht zu einem Pflegehilfsmittel, weil diese Eigenschaften auch mehr oder weniger allen Hilfsmitteln zukommen, die dem Behinderungsausgleich dienen und deshalb als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten sind (vgl. BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R -, SozR 4-3300 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Im Verhältnis der Rehabilitationsträger untereinander räumt § 14 Abs. 4 SGB IX dem "zweitangegangenen Träger" einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den materiell-rechtlich "eigentlich" / originär zuständigen Rehabilitationsträger ein, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem SGB X vorgeht (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R -, SozR 4-2500 § 40 Nr. 4).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Dies ist vorliegend (§§ 3 Abs. 2, 97, 98 SGB XII, §§ 21 Abs. 2 und 41 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Landkreisordnung vom 31.01.1994, GVBl. 188) der Landrat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (vgl. auch Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 11).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R

    Aufsichtsbehörde - formelle und materielle Anforderungen an

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 15/09
    Demgemäß hat die beigeladene Krankenkasse im Rahmen von § 33 Abs. 1 SGB V grundsätzlich auch insoweit für die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten aufzukommen, als neben den in dieser Vorschrift aufgeführten Versorgungszielen auch solche der sozialen Pflegeversicherung berührt sein können (BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R -, SozR 4-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider -

  • SG Karlsruhe, 14.04.2015 - S 4 SO 2162/14

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Leistungen in ambulant betreuten

    Denn hinsichtlich der Gewährung von Eingliederungshilfe bestehe nach § 14 SGB IX eine endgültige Leistungspflicht des zweitangegangenen Trägers, weil eine Weiterleitung an den vermeintlich zuständigen Träger der Sozialhilfe nicht mehr möglich sei, womit ein endgültiger Rechtsgrund im Verhältnis zu dem Leistungsberechtigten bestehe (mit Hinweis auf BSG vom 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R -, LSG Rheinland-Pfalz vom 18.02.2011 - L 1 SO 15/09 - und LSG Baden-Württemberg vom 11.07.2012 - L 2 SO 2400/10 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.05.2017 - L 5 KR 1634/17
    Auch dass er geeignet ist, dem Antragsteller eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen, macht ihn noch nicht zu einem Pflegehilfsmittel, weil diese Eigenschaften auch mehr oder weniger allen Hilfsmitteln zukommen, die dem Behinderungsausgleich dienen und deshalb als Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten sind (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2011, - L 1 SO 15/09 - unter Hinwies auf BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R -, beide in juris).
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